Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben wir einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt.
Seine Aufgaben sind im Wesentlichen:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit per E-Mail: medizintechnik@ sportklinik.de